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   BVerwG, 06.02.1984 - 9 B 2162.82   

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BVerwG, 06.02.1984 - 9 B 2162.82 (https://dejure.org/1984,5203)
BVerwG, Entscheidung vom 06.02.1984 - 9 B 2162.82 (https://dejure.org/1984,5203)
BVerwG, Entscheidung vom 06. Februar 1984 - 9 B 2162.82 (https://dejure.org/1984,5203)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Asyl - Gefahr einer politischen Verfolgung - Glaubhaftmachung der persönlichen Teilnahme an der Werbekampagne - Verletzung des Grundsatz rechtlichen Gehörs - Verletzung der Pflicht zur umfassenden Sachverhaltsaufklärung - Nichterörterung von Beweisanträgen

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 17.11.1972 - IV C 41.68

    Verstoß gegen den prozessrechtlichen Grundsatz der Unmittelbarkeit der

    Auszug aus BVerwG, 06.02.1984 - 9 B 2162.82
    § 295 Abs. 2 ZPO steht dem Verlust des Rügerechts nicht entgegen, da § 86 Abs. 2 VwGO zu den Vorschriften über das Verfahren der Beweiserhebung zählt, auf deren Befolgung die Parteien wirksam verzichten können (vgl. z.B. Urteil vom 17. November 1972 - BVerwG 4 C 41.68 - BVerwGE 41, 174 [176]).
  • BVerwG, 09.05.1983 - 9 B 10466.81

    Anwendbarkeit der Rechtshilfeordnung für Zivilsachen im Verwaltungsprozess bei

    Auszug aus BVerwG, 06.02.1984 - 9 B 2162.82
    Den im Wege der Rechtshilfe durch Behörden oder Gerichte des angeblichen Verfolgerstaates gewonnenen Zeugenaussagen haftet zwangsläufig ein so hohes Maß nicht klärbarer Zweifel an, daß sie in der Regel zur Unverwertbarkeit der Beweismittel führen (Beschluß vom 9. Mai 1983 - BVerwG 9 B 10466.81 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 5).
  • BVerwG, 23.11.1982 - 9 C 74.81

    Asylrechtsstreitigkeiten - Örtliche Zuständigkeit - Umfang der gerichtlichen

    Auszug aus BVerwG, 06.02.1984 - 9 B 2162.82
    Das Bundesverwaltungsgericht hat die Mitwirkungspflicht eines Asylbewerbers dahin konkretisiert, daß dieser unter Angabe genauer Einzelheiten einen Sachverhalt zu schildern hat, der seine Verfolgungsfurcht für den Fall der Rückkehr in den Heimatstaat begründet (Urteil vom 24. November 1981 - BVerwG 9 C 251.81 - Buchholz 402.24 § 28 AuslG Nr. 31; BVerwGE 66, 237 [238 m.w.N.]).
  • BVerwG, 24.11.1981 - 9 C 251.81

    Gewährung politischen Asyls - Anerkennung als Asylberechtigter

    Auszug aus BVerwG, 06.02.1984 - 9 B 2162.82
    Das Bundesverwaltungsgericht hat die Mitwirkungspflicht eines Asylbewerbers dahin konkretisiert, daß dieser unter Angabe genauer Einzelheiten einen Sachverhalt zu schildern hat, der seine Verfolgungsfurcht für den Fall der Rückkehr in den Heimatstaat begründet (Urteil vom 24. November 1981 - BVerwG 9 C 251.81 - Buchholz 402.24 § 28 AuslG Nr. 31; BVerwGE 66, 237 [238 m.w.N.]).
  • BVerwG, 13.05.1976 - II C 26.74

    Auslegung des Art. 28 Abs. 1 Grundgesetz (GG) - Zulässigkeit der Übertragung von

    Auszug aus BVerwG, 06.02.1984 - 9 B 2162.82
    Das Gericht ist aber nicht verpflichtet, im Anschluß an eine Beweisaufnahme seine Würdigung des Beweisergebnisses - deren Einzelheiten sich vielfach erst in der Schlußberatung ergeben werden - mit den Beteiligten zu erörtern und ihnen nochmals Gelegenheit zu Beweisanträgen zu geben (Urteil vom 13. Mai 1976 - BVerwG 2 C 26.74 - Buchholz 237.4 § 35 HmbBG Nr. 1; Beschluß vom 2. Juni 1981 - BVerwG 6 C 15.81 - DÖV 1981, 839 f.).
  • BVerwG, 25.11.1970 - IV C 80.66

    Neuverteilung von Flurstücken zur Flurbereinigung - Einordnung eines

    Auszug aus BVerwG, 06.02.1984 - 9 B 2162.82
    Anträge als überholt erscheinen lassen könnte, bestanden hätte (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. November 1970 - BVerwG 4 C 80.66 - Buchholz 310 § 86 Abs. 2 VwGO Nr. 14).
  • BVerwG, 22.11.1983 - 9 B 1915.82

    Situation im Heimatstaat - Aufklärungspflicht der Tatsachengerichte -

    Auszug aus BVerwG, 06.02.1984 - 9 B 2162.82
    Die Tatsachengerichte sind nicht verpflichtet, in Ermittlungen einzutreten, die durch das Vorbringen des Asylsuchenden nicht veranlaßt sind; insbesondere brauchen sie die allgemeinen Verhältnisse im Herkunftsland des Asylsuchenden nicht zu erforschen, wenn die (verfahrensfehlerfreie) Würdigung seines Vortrags ergibt, daß die von ihm gegebene Schilderung seiner persönlichen Erlebnisse unglaubhaft ist (Beschluß vom 22. November 1983 - BVerwG 9 B 1915.82 -).
  • BVerwG, 07.02.1964 - I C 104.61

    Unterschied zwischen einer Verletzung des VwGO § 86 Abs. 2 und des Grundsatzes

    Auszug aus BVerwG, 06.02.1984 - 9 B 2162.82
    Die Pflicht des Tatsachengerichts, den Sachverhalt gemäß § 86 Abs. 1 Satz 1 VwGO von Amts wegen zu erforschen, besteht nur insoweit, als es die Entscheidung des Rechtsstreits erfordert; unterbliebene Sachaufklärung ist kein Verfahrensmangel, wenn das Gericht die behaupteten tatsächlichen Umstände nach seiner Rechtsauffassung für unerheblich halten durfte (Urteil vom 7. Februar 1964 - BVerwG 1 C 104.61 - Buchholz 406.11 § 31 BBauG Nr. 1).
  • BVerwG, 27.09.1962 - I C 145.60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 06.02.1984 - 9 B 2162.82
    Die Art seiner Einlassung, seine Persönlichkeit, insbesondere seine Glaubwürdigkeit, werden bei der Würdigung und Prüfung der Frage, ob er gute Gründe zur Gewißheit des Gerichts dargetan hat, eine entscheidende Rolle spielen (Urteil vom 27. September 1962 - BVerwG 1 C 145.60 - DVBl. 1963, 145 [146]).
  • BVerwG, 02.06.1981 - 6 C 15.81
    Auszug aus BVerwG, 06.02.1984 - 9 B 2162.82
    Das Gericht ist aber nicht verpflichtet, im Anschluß an eine Beweisaufnahme seine Würdigung des Beweisergebnisses - deren Einzelheiten sich vielfach erst in der Schlußberatung ergeben werden - mit den Beteiligten zu erörtern und ihnen nochmals Gelegenheit zu Beweisanträgen zu geben (Urteil vom 13. Mai 1976 - BVerwG 2 C 26.74 - Buchholz 237.4 § 35 HmbBG Nr. 1; Beschluß vom 2. Juni 1981 - BVerwG 6 C 15.81 - DÖV 1981, 839 f.).
  • BVerwG, 08.10.1981 - 9 B 3699.81

    Aufwerfen von Fragen aus dem tatsächlichen Gebiet im Rahmen einer

  • BVerwG, 11.03.1996 - 9 B 696.95

    Verfahrensfehler durch Verwertung veralteter Auskünfte des Auswärtigen Amtes (AA)

    Die Klägerin könnte den bezeichneten Verfahrensmangel aber in einem Revisionsverfahren nicht mit Erfolg geltend machen, weil sie ihr Rügerecht insoweit gemäß § 173 VwGO i.V.m. § 295 Abs. 1 ZPO - entweder schon wegen der rügelosen Verhandlung im Anschluß an die Beweisaufnahme vor dem Vorsitzenden oder jedenfalls durch den rügelosen Verzicht auf weitere mündliche Verhandlung - verloren hat (vgl. den Beschluß des erkennenden Senats vom 6. Februar 1984 - BVerwG 9 B 2162.82 - Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 53. Aufl. 1995, § 295 Rn. 8; Zöller/Greger, ZPO, 19. Aufl. 1995, § 295 Rn. 2).
  • BVerwG, 11.03.1996 - 9 B 648.95

    Vorliegen eines beachtlichen Verfahrensfehlers bei fehlender Bescheidung über

    Der Kläger könnte den bezeichneten Verfahrensmangel aber in einem Revisionsverfahren nicht mit Erfolg geltend machen, weil er sein Rügerecht insoweit gemäß § 173 VwGO i.V.m. § 295 Abs. 1 ZPO - entweder schon wegen der rügelosen Verhandlung im Anschluß an die Beweisaufnahme vor dem Vorsitzenden oder jedenfalls durch den rügelosen Verzicht auf weitere mündliche Verhandlung - verloren hat (vgl. den Beschluß des Senats vom 6. Februar 1984 - BVerwG 9 B 2162.82 - Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 53. Aufl. 1995, § 295 Rn. 8; Zöller/Greger, ZPO, 19. Aufl. 1995, § 295 Rn. 2).
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